Re:formation
(Google) News: re:publica = Digitale Gesellschaft VS. das Echte, das Gute, das Wahre; http://eicker.at/Reformation #rp11
(Google) News: re:publica = Digitale Gesellschaft VS. das Echte, das Gute, das Wahre; http://eicker.at/Reformation #rp11
Tapscott: Transparenz ist eine Verpflichtung für Organisationen, Datenschutz ein Recht des Einzelnen. (b1, 02/11, S.36)
Bunz: Digitalisierung ist nicht bestimmt durch Normierung, sondern durch update und disruption; http://eicker.at/Digitalisierung
Wahlster: Text als digitale Speicherform wird in vielen Fällen überflüssig werden; http://eicker.at/1t
Weihnachten und Kiva sind eine ideale Kombination: nachhaltig, direkt, fair helfen und sinnvoll schenken; http://eicker.at/WK
Rayport: Mobilfunk und mobiles Internet verändern das menschliche Leben in epochaler Weise; http://eicker.at/MobilesInternet
Wer ist eigentlich Julian Assange? Das Weltbild des Gegenverschwörers und WikiLeaks-Gründers; http://eicker.at/JulianAssange
Initiative D21 (PDF): 63% der Deutschen sind noch nicht in der digitalen Alltagswelt angekommen; http://eicker.at/Aussenseiter
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 2011: Panikmache oder ernsthafte Gefahr für Onlinemedien? http://eicker.at/JMStV2011
VZlog: “Da alle durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag möglichen Optionen für uns keine Optionen sind, werden wir VZlog.de am 31. Dezember 2010 schließen. Dies bedeutet, das keine neuen Artikel erscheinen und auch kein Archiv verfügbar sein wird.”
Carta: “Die Wirkung von solch fatalistischen Trotzreaktionen wie offline genommenen Blogs sollte man nicht überschätzen: Mehr als ein Rückzug in die splendid isolation der inneren Emigration ist das nicht, die politische Wirkung dürfte überschaubar sein. … Was das Netz leistet, ist Vernetzung: Anstatt nun kollektiv aufzustampfen und die Netze zu zerreißen, sollte es darum gehen, in die zweite Runde zu gehen – und das wird nach Ratifizierung des JMStV der Rechtsweg sein. Für die eine oder andere Instanz sollte das Geld dafür doch aufzutreiben sein?”
Heise: “Mit VZlog.de zieht das erste größere Web-Angebot Konzequenzen aus den neuen Jugendschutzregelungen, die voraussichtlich im Januar in Kraft treten werden. Die Betreiber des beliebten Blogs haben angekündigt, ihr Angebot ab 1. Januar dicht zu machen… Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. … Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.”
IW: “Die Blogosphäre brodelt nicht – sie kühlt aus: Immer mehr Blogs kündigen dieser Tage an, ihren Dienst zum Jahresende und damit rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) einstellen zu wollen. … Grundsätzlich müssen Onlineinhalte auch in Zukunft nicht gekennzeichnet werden, stellt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Anbieter (FSM) auf ihrer Webseite klar. Ausnahmen gibt es dazu freilich auch.”
FSM: “Der JMStV ist als Staatsvertrag der Bundesländer am 01.04.2003 in Kraft getreten. Er bestimmt die Schutzstandards für Telemedien und Rundfunk. Den Gesetzestext finden Sie auf der Website der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK). – Voraussichtlich im Januar 2011 wird der überarbeitete JMStV in Kraft treten. Die FSM hat einen Vergleich der aktuellen Fassung mit der Neufassung, wie sie die Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Juni 2010 beschlossen hat, erstellt. … – Die amtliche Begründung zum neuen JMStV ist auf der Website der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz veröffentlicht worden.”
FSM: “Voraussichtlich am 1. Januar 2011 wird der neugefasste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf einige Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden. Die Informationen werden kontinuierlich erweitert. …
Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen? Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss. Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden. Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind. …
Ich möchte mein Angebot nicht kennzeichnen. Ist mein Angebot deswegen dann nicht mehr zugänglich? Besteht eine de-facto-Kennzeichnungspflicht? Die Klassifizierung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen ausgelesen, z.B. auf Computern, die Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert haben. Die Strenge der Filterung kann dabei von den Eltern individuell eingestellt werden. Sie können optional festlegen, dass nur gekennzeichnete Inhalte angezeigt werden. …
Ich muss also in jedem Fall selbst feststellen, ab welchem Alter mein Angebot ist? Wie soll das gehen? Der JMStV geht davon aus, dass Anbieter selbst einschätzen müssen, ab welcher Altersstufe ihr Angebot freizugeben ist. Dies gilt auch nach der derzeit geltenden Rechtslage. Hintergrund ist, dass jeder Anbieter für Inhalte, die er selbst aktiv ‘unter die Leute bringt’, verantwortlich ist. Wenn ein Anbieter also z.B. gewalthaltige Bilder frei verbreitet, dann ist er auch jugendmedienschutzrechtlich dafür verantwortlich. Dies gilt online genauso wie offline. …
Ich habe meine Webseite gekennzeichnet, vielleicht aber versehentlich mit einer falschen Altersstufe. Besteht die Gefahr, dass ich ein Bußgeld zahlen muss? Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.”
t3n: “Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet. – Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen. – Wer dagegen entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugänglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behörden Inhalte aktiver prüfen und vielleicht Sperrverfügungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung möglich macht, könnte auftauchen. Anzeichen für beides gibt es bisher noch nicht.”
Danke für diese Übersicht und Darstellung.
Hoeren/Beck: “Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit ‘ab O Jahre’ kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen. … Witzig wirds auch dann, wenn falsche Altersfreigaben UWG-mäßig gerügt werden (über §§ 3, 4 Nr. 11). Dann sitzen wir als Richter im Wettbewerbssenat und dürfen prüfen, ob eine Seite als ‘ab 6′ oder ‘ab 12 Jahren’ zu klassifizieren gewesen wäre. Wow!” (via @gedankenstuecke)
RLP: “Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, plädiert für eine sachliche Debatte und warnt vor einer Dramatisierung der tatsächlichen Pflichten, die sich aus dem JMStV ergeben. ‘Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Blogbetreiber bereits jetzt angekündigt hat, am 1. Januar sein Angebot aus dem Netz zu nehmen’, sagte Staatsekretär Stadelmaier. … Ausserdem besteht – anders als vielfach im Netz behauptet – keine generelle Pflicht zur Alterskennzeichnung. Wer keine Inhalte anbietet, die für Kinder unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend sind, muss keine Alterskennzeichnung vornehmen oder der Sendezeitenregelung folgen. … Auch die Angst vor einer ‘Abmahnwelle’ für Blogs sei nicht begründet. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Abmahnungen nur vereinzelt und in begründeten Fällen wie bei eindeutig verbotenen Inhalten (wie z.B. extremistischer Propanganda) angewendet worden seien. Außerdem sei es ebenfalls falsch, wenn im Netz behauptet würde, dass Blogbetreiber mit einem Bußgeld bestraft werden würden, wenn sie keine Alterskennzeichnung ihrer Seiten vornehmen würden. Da es keine Pflicht zur Alterskennzeichnung gibt, kann sie auch nicht abgemahnt werden.“
SZ: “Der geplante Staatsvertrag zur Stärkung des Jugendschutzes im Internet wird an Nordrhein-Westfalen scheitern. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihre Stellvertreterin Sylvia Löhrmann (Grüne) kündigten am Mittwoch an, dass die Regierungsfraktionen dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag am Donnerstag im NRW-Landtag nicht zustimmen würden. – Die Verantwortung für das Scheitern gaben sie aber CDU und FDP. Diese hätten den Vertrag zwar ratifiziert, als sie noch die Regierung stellten, wollten nun aber dagegen stimmen. Die rot-grüne Minderheitsregierung werde für einen Vertrag, gegen den sie ohnehin Bedenken haben, nicht ihren Kopf hinhalten, sagte Kraft.”
JIM-Studie (PDF): Das Internet ist unbestritten fester Bestandteil des Alltags der 12- bis 19jährigen; http://eicker.at/JIM2010
JIM: “Das Internet ist unbestritten ein fester Bestandteil des Alltags junger Menschen. Neben vielen Chancen stehen in der Öffentlichkeit oft die problematischen Aspekte im Vordergrund. Jugendliche sind sich den Gefahren im Internet durchaus bewusst. Während allerdings in der öffentlichen Wahrnehmung mehr ‘Grooming’ und sexuelle Anmache in der Diskussion stehen, sind aus Sicht der Jugendlichen eher Abzocke und Datenmissbrauch/-manipulation sowie Viren das Problem. Auch Cybermobbing wird von Jugendlichen als Gefahr wahrgenommen. Immerhin kann jeder vierte Jugendliche berichten, dass in seinem Freundeskreis schon einmal jemand im Internet fertig gemacht wurde. – Jugendliche verbringen aktuell 138 Minuten pro Tag im Internet, überwiegend nutzen sie diese Zeit zur Kommunikation – meist in Communities und mit Instant Messenger. Soziale Netzwerke im Internet haben eine starke Anziehungskraft auf Jugendliche. Jeder Zweite zwischen 12 und 19 Jahren loggt sich täglich in seiner Online-Community ein, die meisten von ihnen sogar mehrmals täglich. Der Austausch über Bilder, Einträge, Kommentare und Statusmeldungen über soziale Netzwerke ist somit die am häufigsten verwendete Kommunikationsform im Internet. – Zwei Drittel der jugendlichen Onliner haben Fotos oder Filme von sich ins Netz gestellt, jeder Vierte hat dort seine Instant Messenger Kontaktdaten gepostet. Doch haben viele Jugendliche inzwischen dazugelernt: Die Bereitschaft persönliche Daten im Internet zu verbreiten ist gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Zudem verwenden immer mehr Jugendliche sogenannte ‘Privacy-Optionen’. Diese Konfigurationsmöglichkeiten, die die Daten nur für einen bestimmten Personenkreis sichtbar zu machen, nutzen zwei Drittel der Jugendlichen.”
Initiative D21: “Im Großen und Ganzen ist die Entwicklung zwar erfreulich, aber dennoch entwicklungsfähig: Inzwischen sind über ein Drittel (37 Prozent) der deutschen Bevölkerung in der digitalen Alltagswelt angekommen. … Noch immer ist allerdings die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht Teil der digitalen Gesellschaft. Sowohl zu den ‘Digitalen Außenseitern’ als auch den ‘Gelegenheitsnutzern’ zählen 28 Prozent der Bevölkerung. Werden die ‘Berufsnutzer’ (7 Prozent) noch hinzugenommen, sind insgesamt 63 Prozent unserer Gesellschaft nicht oder wenig souverän im Umgang mit der digitalen Technik und ihren Medien. … Gerade der sinkende Anteil der ‘digitalen Außenseiter’ von 35 Prozent auf 28 Prozent ist im ersten Moment erfreulich. Doch der Blick auf das Kompetenz- und Nutzungsprofil dieser Gruppe zeigt, dass sie den Anschluss an die digitale Welt immer weiter verlieren. … D21-Gesamtvorstandsmitglied und Geschäftsführer der Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Dr. Ulrich Hermann, sieht die Herausforderungen besonders im Bildungssystem: ‘Eine moderne Volkswirtschaft benötigt eine Bevölkerung auf hohem Bildungsniveau. Dabei ist die digitale Kompetenz von gleicher Bedeutung wie Lesen, Schreiben oder Rechnen. Denn ohne Internet ist heute kaum noch ein Entwicklungs- und Forschungsprojekt umsetzbar. Das Bildungssystem steht hier in der Verantwortung, allen Bevölkerungsschichten maßgeschneiderte Angebote bereitzustellen und die digitalen Medien als selbstverständliches Lernwerkzeug in die Wissensvermittlung zu integrieren.’ … Die digitalen Außenseiter sind – gemeinsam mit den Gelegenheitsnutzern – die größte und gleichzeitig mit einem Durchschnittsalter von 64,9 Jahren die älteste Gruppe. Auch wenn ihr Anteil im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozentpunkte sank, haben die verbliebenen digitalen Außenseiter nun ein noch geringeres Potenzial und noch eingeschränktere Nutzungsmuster als im Vorjahr. Auch Kompetenzen und Wissensstand um die digitale Welt sind besorgniserregend. So können nur zwölf Prozent einen Brief am Computer schreiben und selbst unter Begriffen wie E-Mail oder Homepage können sich nur die wenigsten etwas vorstellen. … Beinahe unverändert ist der Anteil der Gelegenheitsnutzer. Die digitalen Möglichkeiten werden von dieser Gruppe nur spärlich genutzt. In der Regel verfügen sie aber zumindest über einen Computer und einen Drucker im eigenen Haushalt. Entsprechend hat die Mehrheit dieser Nutzergruppe Basiskompetenzen in Internetrecherche und Textverarbeitung. Bei der Nutzungsvielfalt beschränken sich die Gelegenheitsnutzer allerdings meist nur auf E-Mail, Internetsuche und Textverarbeitung.”