Gamification Research Network
Game design elements in non-gaming contexts: great gamification introductory papers for CHI 2011; http://eicker.at/GRN
Eine vorläufige Version des Programms der re:publica 2011 (13. bis 15. April) ist online; http://eicker.at/republica2011 #rp11
GlobalWebIndex: Internet platforms are increasingly the entertainment platform of choice; http://eicker.at/PassiveExperience
GlobalWebIndex: Open web turns to packaged internet, passive experience to rise; http://eicker.at/PassiveExperience (via @rww)
GlobalWebIndex: “Social media has reached mass maturity. Today it’s no longer about massive growth but a shift of already active social consumers to ‘real-time’ technologies, such as status updates or tweets. The old view of text-based social media, defined by blogs and forums, is being surpassed, moving the impact of social media, from creating content and publishing to sharing other people’s content and ‘live’ opinions about real-world events. In short ‘real-time’ is re-orientating consumer from creator to distributor and moving the focus to traditional media and professional content. – The open browser-based web is losing out to packaged internet platforms such as mobile apps, internet connected TVs, tablets, e-readers, pc apps, gaming and video platforms. These packaged platforms are re-engineering the internet and destroying the notion of the internet being a singular entity. Crucially for the entertainment revolution, they provide professional media with the means to create sustainable internet business models, something the economics of the browser-based web totally failed to enable. – Professional ‘traditional style’ content is now a core part of the consumer online experience. Internet platforms, for hundreds of millions of consumers, are increasingly the entertainment platform of choice. This is due to continual growth of professional content in video sites (legal and illegal), the rise of ‘real-time’, and the growth of packaged platforms.”
RWW: “The report states that in the new era of social entertainment, traditional media holds the power – a change from the ‘web 2.0′ era, when the user ruled. The report argues that this will lead to a return to passive experiences by consumers. … ‘Professionals are back in the driving seat when it comes to content,’ states the report. This, it says, will lead to the Internet eventually becoming the primary mass entertainment and content delivery platform. – While that is undoubtedly true, it’s difficult to see how the author comes to this conclusion: ‘We as consumers are going back to traditional needs and demands and seeking a more passive experience.’ – The report explains that social entertainment is far more about content sharing, than creation. It goes on to suggest that this ‘light nature of interaction’ is moving the consumer back to the passive state they were in before the Internet came along. Further, that services like Facebook and Twitter turn consumers into ‘distributors.’“
Time: “The dream of Web 2.0 may be over. If a new report on internet usage is to be believed, social media has turned the internet into more of a passive experience again. … The change, the report suggests, is that social media is more about content sharing than content creation, turning users into passive consumers – or, worse, distributors – of others’ work. … Instead of a shift back towards professional/audience mode, this feels more like a blip as the landscape gets used to its new tools than anything else to me, but what do you think?”
Verbreitung von Medien in den USA, 10 Jahre nach Start: Internet 30%, Radio 45%, Fernsehen 50%; http://eicker.at/Internetmythos
AdAge: 10 trends that are shaping global media consumption; http://eicker.at/GobalMediaConsumption
Ofcom: Britons, a nation of early technology adopters, spend more online than any other European country; http://eicker.at/UK
Gawker moves beyond the classical blog scheme: scoop, aggregation, personality, visualisation; http://eicker.at/MagStyle
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 2011: Panikmache oder ernsthafte Gefahr für Onlinemedien? http://eicker.at/JMStV2011
VZlog: “Da alle durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag möglichen Optionen für uns keine Optionen sind, werden wir VZlog.de am 31. Dezember 2010 schließen. Dies bedeutet, das keine neuen Artikel erscheinen und auch kein Archiv verfügbar sein wird.”
Carta: “Die Wirkung von solch fatalistischen Trotzreaktionen wie offline genommenen Blogs sollte man nicht überschätzen: Mehr als ein Rückzug in die splendid isolation der inneren Emigration ist das nicht, die politische Wirkung dürfte überschaubar sein. … Was das Netz leistet, ist Vernetzung: Anstatt nun kollektiv aufzustampfen und die Netze zu zerreißen, sollte es darum gehen, in die zweite Runde zu gehen – und das wird nach Ratifizierung des JMStV der Rechtsweg sein. Für die eine oder andere Instanz sollte das Geld dafür doch aufzutreiben sein?”
Heise: “Mit VZlog.de zieht das erste größere Web-Angebot Konzequenzen aus den neuen Jugendschutzregelungen, die voraussichtlich im Januar in Kraft treten werden. Die Betreiber des beliebten Blogs haben angekündigt, ihr Angebot ab 1. Januar dicht zu machen… Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. … Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.”
IW: “Die Blogosphäre brodelt nicht – sie kühlt aus: Immer mehr Blogs kündigen dieser Tage an, ihren Dienst zum Jahresende und damit rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) einstellen zu wollen. … Grundsätzlich müssen Onlineinhalte auch in Zukunft nicht gekennzeichnet werden, stellt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Anbieter (FSM) auf ihrer Webseite klar. Ausnahmen gibt es dazu freilich auch.”
FSM: “Der JMStV ist als Staatsvertrag der Bundesländer am 01.04.2003 in Kraft getreten. Er bestimmt die Schutzstandards für Telemedien und Rundfunk. Den Gesetzestext finden Sie auf der Website der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK). – Voraussichtlich im Januar 2011 wird der überarbeitete JMStV in Kraft treten. Die FSM hat einen Vergleich der aktuellen Fassung mit der Neufassung, wie sie die Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Juni 2010 beschlossen hat, erstellt. … – Die amtliche Begründung zum neuen JMStV ist auf der Website der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz veröffentlicht worden.”
FSM: “Voraussichtlich am 1. Januar 2011 wird der neugefasste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf einige Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden. Die Informationen werden kontinuierlich erweitert. …
Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen? Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss. Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden. Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind. …
Ich möchte mein Angebot nicht kennzeichnen. Ist mein Angebot deswegen dann nicht mehr zugänglich? Besteht eine de-facto-Kennzeichnungspflicht? Die Klassifizierung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen ausgelesen, z.B. auf Computern, die Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert haben. Die Strenge der Filterung kann dabei von den Eltern individuell eingestellt werden. Sie können optional festlegen, dass nur gekennzeichnete Inhalte angezeigt werden. …
Ich muss also in jedem Fall selbst feststellen, ab welchem Alter mein Angebot ist? Wie soll das gehen? Der JMStV geht davon aus, dass Anbieter selbst einschätzen müssen, ab welcher Altersstufe ihr Angebot freizugeben ist. Dies gilt auch nach der derzeit geltenden Rechtslage. Hintergrund ist, dass jeder Anbieter für Inhalte, die er selbst aktiv ‘unter die Leute bringt’, verantwortlich ist. Wenn ein Anbieter also z.B. gewalthaltige Bilder frei verbreitet, dann ist er auch jugendmedienschutzrechtlich dafür verantwortlich. Dies gilt online genauso wie offline. …
Ich habe meine Webseite gekennzeichnet, vielleicht aber versehentlich mit einer falschen Altersstufe. Besteht die Gefahr, dass ich ein Bußgeld zahlen muss? Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.”
t3n: “Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet. – Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen. – Wer dagegen entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugänglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behörden Inhalte aktiver prüfen und vielleicht Sperrverfügungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung möglich macht, könnte auftauchen. Anzeichen für beides gibt es bisher noch nicht.”
Danke für diese Übersicht und Darstellung.
Hoeren/Beck: “Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit ‘ab O Jahre’ kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen. … Witzig wirds auch dann, wenn falsche Altersfreigaben UWG-mäßig gerügt werden (über §§ 3, 4 Nr. 11). Dann sitzen wir als Richter im Wettbewerbssenat und dürfen prüfen, ob eine Seite als ‘ab 6′ oder ‘ab 12 Jahren’ zu klassifizieren gewesen wäre. Wow!” (via @gedankenstuecke)
RLP: “Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, plädiert für eine sachliche Debatte und warnt vor einer Dramatisierung der tatsächlichen Pflichten, die sich aus dem JMStV ergeben. ‘Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Blogbetreiber bereits jetzt angekündigt hat, am 1. Januar sein Angebot aus dem Netz zu nehmen’, sagte Staatsekretär Stadelmaier. … Ausserdem besteht – anders als vielfach im Netz behauptet – keine generelle Pflicht zur Alterskennzeichnung. Wer keine Inhalte anbietet, die für Kinder unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend sind, muss keine Alterskennzeichnung vornehmen oder der Sendezeitenregelung folgen. … Auch die Angst vor einer ‘Abmahnwelle’ für Blogs sei nicht begründet. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Abmahnungen nur vereinzelt und in begründeten Fällen wie bei eindeutig verbotenen Inhalten (wie z.B. extremistischer Propanganda) angewendet worden seien. Außerdem sei es ebenfalls falsch, wenn im Netz behauptet würde, dass Blogbetreiber mit einem Bußgeld bestraft werden würden, wenn sie keine Alterskennzeichnung ihrer Seiten vornehmen würden. Da es keine Pflicht zur Alterskennzeichnung gibt, kann sie auch nicht abgemahnt werden.“
SZ: “Der geplante Staatsvertrag zur Stärkung des Jugendschutzes im Internet wird an Nordrhein-Westfalen scheitern. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihre Stellvertreterin Sylvia Löhrmann (Grüne) kündigten am Mittwoch an, dass die Regierungsfraktionen dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag am Donnerstag im NRW-Landtag nicht zustimmen würden. – Die Verantwortung für das Scheitern gaben sie aber CDU und FDP. Diese hätten den Vertrag zwar ratifiziert, als sie noch die Regierung stellten, wollten nun aber dagegen stimmen. Die rot-grüne Minderheitsregierung werde für einen Vertrag, gegen den sie ohnehin Bedenken haben, nicht ihren Kopf hinhalten, sagte Kraft.”
Eine vorläufige Version meiner Programmplanung für die re:publica 2011:
13.04.2011
10:00 Willkommen zur re:publica 2011
11:00 Open (Government) Data: What, Why, How?
11:30 Open Statecraft
12:00 Open Government, Transparenz und Beteiligung in Deutschland
14:00 Open Government made in Germany
15:00 Die Geburt des Wikis aus der Wade der Wunderkammer
16:00 Contentindustrie, Internet-Rechtsprechung, Gesetzgebung
17:00 We transform them before they transform us
19:00 JMSTV: Wie weiter mit dem Jugendmedienschutz?
14.04.2011
10:00 Social Media Measurement
11:00 Google Books
12:00 Spiel das Leben
14:00 Leaking Transparency
15:00 Diaspora
16:00 Was macht eigentlich der digitale Mensch
17:00 Egyptian Social Media Stories
19:00 What’s happening? Love.
15.04.2011
10:00 Was ist ein Kontrollverlust?
11:00 Cameras Everywhere
12:00 Policing Content in the Quasi-Public Sphere
14:00 Die Illusion vom öffentlichen Raum
15:00 Die Zukunft des Internets, der Welt und des ganzen Rests
16:00 TV kills the YouTube-Star
17:00 Modeblogs
18:00 Abschluß