Herrschaft an Information
Hoeren, Internet-Enquete: Nur mit besonderer Rechtfertigung gibt es eine Herrschaft an Information; http://j.mp/cqf0Ao
Hoeren, Internet-Enquete: Nur mit besonderer Rechtfertigung gibt es eine Herrschaft an Information; http://j.mp/cqf0Ao
2010: Bundestag setzt Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft ein; http://j.mp/DigitaleGesellschaft
Bundestag: “Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern den Bundestag auf, eine Enquete-Kommission ‘Internet und digitale Gesellschaft’ einzusetzen. In ihrem Antrag (17/950) schreiben die Abgeordneten, das Internet sei die freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsform der Welt und trage maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft bei. Die digitale Gesellschaft biete neue Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen ebenso wie neue Chancen für die demokratische Weiterentwicklung unseres Gemeinwesen, für die wirtschaftliche Betätigung und für die Wissensgesellschaft. Jedoch ‘erleben wir eine erneute Veränderung’, heißt es in dem Antrag: ‘Das Internet ist nicht länger nur eine technische Plattform, sondern entwickelt sich zu einem integralen Bestandteil des Lebens vieler Menschen, denn gesellschaftliche Veränderungen finden maßgeblich in und mit dem Internet statt.‘ – Um diese Veränderungen zu untersuchen, soll die Enquete-Kommission mit einem weitreichenden Arbeitsauftrag ausgestattet werden. Gegliedert in die Bereiche Kultur und Medien, Wirtschaft und Umwelt, Bildung und Forschung, Verbraucherschutz, Recht und Innen sowie Gesellschaft und Demokratie soll sie die spezifischen Auswirkungen auf die jeweiligen Themenfelder analysieren. Dazu gehören unter anderem die Stärkung der Medienkompetenz, Fragen des Urheberrechts, die Folgen der Digitalisierung für den Rundfunk und die Printmedien, die Wahrung des Grundrechteschutzes, Veränderungen der Arbeitswelt durch neue Medien und die Weiterentwicklung der eGovernment-Dienstleistungen.”
Gerrit Eicker 09:29 on 6. July 2010 Permalink |
TP: “In einer Expertenanhörung beschäftigte sich die Enquete Internet und digitale Gesellschaft mit dem Zusammenhang zwischen Datenschutz und Wachstum der Internetwirtschaft, der Regulierung des Internet und der Frage, warum Gerichte mitunter zu seltsamen Urteilen kommen, wenn es um Vorgänge im Netz geht: das dynamische Netz passe nicht zu Juristen, die im Kern statisch denken. Diese Ansicht äußerte mit Thomas Hoeren ausgerechnet der einzige Richter in der Expertenrunde. … Thomas Hoeren machte gleich zu Beginn seiner Ausführungen mit einem für Juristen ungewöhnlichen Wunsch auf sich aufmerksam: Es sei gefährlich, Gesetze zu machen, die Selbstregulierung sei besser. – In der letzten Zeit habe es viele Gesetze gegeben, die nicht nur inhaltlich problematisch, sondern auch formal unbrauchbar waren. Als Beispiel führte Hoeren das Zugangserschwerungsgesetz, das Fernabsatzrecht und den Arbeitnehmerdatenschutz, ‘diese ganzen Katastrophen’, an. Stattdessen sollten sie mehr auf die Justiz vertrauen, die ‘ist besser als man denkt’, sagte Hoeren. – Reguliert werden solle, wenn überhaupt, dann auf der Basis der Informationsfreiheit: ‘Wenn man Beschränkungen der Informationsfreiheit zu Gunsten von Monopolen an Wissen macht, dann müssen wir das als Ausnahme betrachten und dann auch ganz eng auslegen und nur mit besonderer Rechtfertigung gibt es eine Herrschaft an Information.’ Das Urheberrecht in seiner jetzigen Form sei ‘verhunzt‘, so Hoeren.”