JMStV 2011
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 2011: Panikmache oder ernsthafte Gefahr für Onlinemedien? http://eicker.at/JMStV2011
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) 2011: Panikmache oder ernsthafte Gefahr für Onlinemedien? http://eicker.at/JMStV2011
Berlecon/Prozeus [PDF]: eBusiness–Standards in Deutschland, Bestandsaufnahme, Probleme, Perspektiven; http://eicker.at/eBusiness
Berlecon/Prozeus: “eBusiness ist mittlerweile ein zentraler Bestandteil des Geschäftsalltags: Knapp die Hälfte aller deutschen Unternehmen wickelt heute ihre Einkaufs-, Vertriebs- oder Logistikprozesse über elektronische Netze ab. eBusiness-Standards spielen dabei eine entscheidende Rolle, da mit ihrer Hilfe exakt festgelegt werden kann, wie Daten zwischen den beteiligten Systemen ausgetauscht werden. Sie bilden damit die Grundlage des automatisierten elektronischen Geschäftsdatenaustauschs. – In Deutschland nutzt derzeit etwa ein Drittel aller Unternehmen mit elektronischen Geschäftsprozessen eBusiness-Standards wie bspw. GTIN, eCl@ss oder EDIfact. Gut ein Zehntel plant dies innerhalb der kommenden zwei Jahre. – Dabei bringen eBusiness-Standards den Unternehmen zahlreiche Vorteile: Durch ihren Einsatz haben fast 80 Prozent der Unternehmen ihre Geschäftsprozesse beschleunigt und zwei Drittel ihre Datenqualität verbessert. Über die Hälfte der Unternehmen befindet sich nach eigener Einschätzung in einer besseren Wettbewerbssituation. – Aber vor allem kleinere Unternehmen profitieren von diesen Vorteilen häufig noch nicht. Denn während fast zwei Drittel der großen und knapp die Hälfte der mittelständischen Unternehmen mit eBusiness-Standards arbeiten, liegt der Anteil der kleinen Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bei gerade einmal 16 Prozent. ‘KMU führen Standards oft erst dann ein, wenn der Druck von außen wächst, also wenn etwa große Kunden danach verlangen’, stellt die Lead-Analystin der Studie, Dr. Katrin Schleife fest. Nach Meinung zahlreicher Marktexperten sind KMU über die Vorteile des Standardeinsatzes für ihre internen und externen Prozesse häufig nur unzureichend informiert. – ‘Auch wenn sich der Wissensstand seit unserer Studie aus dem Jahr 2003 deutlich verbessert hat, besteht in den Unternehmen im Hinblick auf eBusiness-Standards noch erheblicher Informationsbedarf‘, so die Berlecon Analystin. Dabei stellt nicht zuletzt die große Vielfalt der verfügbaren eBusiness-Standards für Unternehmen aller Größenklassen eine – durchaus nachvollziehbare – Herausforderung dar. Dr. Schleife: ‘Die Harmonisierung und Kompatibilität von eBusiness-Standards muss stärker in den Fokus der Entwicklungsaktivitäten rücken.‘”
Acta: Das Internet ist Primärmedium. Fernsehen, Zeitung, Zeitschriften, Radio verlieren deutlich; http://eicker.at/Acta2010
ARD/ZDF: Print verliert, Radio und TV relativ stabil, Internet legt zu. Massenkommunikation 2010; http://j.mp/9H6h2D
ARD/ZDF: “Fernsehen und Radio bleiben trotz der rasanten Entwicklung des Internets die meist genutzten Medien. Sie machen im Jahr 2010 mit 220 beziehungsweise 187 Minuten pro Tag etwa zwei Drittel der gesamten Mediennutzungsdauer aus. Das Internet wird täglich 83 Minuten lang genutzt, 2005 waren es mit 44 Minuten etwas mehr als die Hälfte. Tageszeitung und Zeitschriften liegen 2010 bei 23 beziehungsweise 6 Minuten täglicher Nutzungsdauer. Stabil bleibt das Lesen von Büchern (2010: 22 Minuten). Bei der Analyse des täglichen Nutzungsverlaufs wird die Relevanz der Medien insgesamt für die Menschen deutlich: Zwischen 20.30 Uhr und 21.00 Uhr nutzen fast 80 Prozent der Gesamtbevölkerung ein Medium. In der jungen Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen ist das Internet in der Zeit zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr das meistgenutzte Medium. – 9 Stunden und 43 Minuten pro Tag nutzen die Menschen in Deutschland insgesamt Medien. In der vorigen Welle 2005 hatte die Studie noch genau 10 Stunden Gesamtmediennutzung pro Tag ermittelt. Damit scheint das Zeitbudget für Mediennutzung jetzt Grenzen erreicht zu haben, nachdem es in allen Jahren zuvor expandiert hatte. Dies sind erste Ergebnisse aus der 10. Welle der Studie ‘Massenkommunikation’. … Die Studie Massenkommunikation liefert auch Einschätzungen zur Zukunft der Medien. Der Aussage, ob Fernsehen auch in einem Zeithorizont von 10 Jahren seine Bedeutung behalten wird, stimmen 94 Prozent der Gesamtbevölkerung voll und ganz beziehungsweise weitgehend zu. Die Zustimmung ist fast genauso hoch (93 Prozent) bezüglich der Aussage, dass die Medien immer und überall verfügbar sein werden. Im Ranking ganz oben sehen die Menschen aber das klassische Fernsehen, wie es in den eigenen vier Wänden stattfindet: 95 Prozent der Menschen stimmen mit der Aussage überein, dass die Menschen auch ‘in Zukunft Wert darauf legen, Fernsehen zu Hause auf einem großen Bildschirm in guter Qualität zu genießen’. Dies gilt gleichermaßen für alle Altersgruppen und Bildungsschichten.”
ARD/ZDF: “77 Prozent der Haushalte verfügen über einen PC bzw. Laptop. 64 Prozent haben einen DSL Anschluss. Je nach verfügbarer Bandbreite ist damit auch bereits die Nutzung von Streaming Audio- bzw. Video möglich. Portabilität und Mobilität treiben die Medienentwicklung weiter an. In den Haushalten sind zahlreiche Laptops (fast 50 %) verfügbar. Der Zugang zum Internet und die Vernetzung im Haushalt ist bereits bei 47 % der Haushalte verfügbar. Mobiler Internetzugang und Smartphones stehen derzeit nur in etwa jedem 8. Haushalt zur Verfügung. (S.4) … Die Fokussierung auf die 14 bis 29-Jährigen zeigt deutliche Unterschiede zur Gesamtbevölkerung. TV, Radio und Internet bilden ein Spitzentrio, wobei das Internet ein extrem starkes Wachstum ausweist, während die Tagesreichweiten von Radio und Fernsehen seit 2005 gesunken sind. (S.6) … Anders als die anderen Medien sind die Nutzungsmöglichkeiten im Internet sehr vielfältig. Am weitesten verbreitet ist die personale Kommunikation per E-Mail, Instant Messaging in Chats, Foren oder Online Communitys. Im Ranking folgt auf den weiteren Plätzen die Nutzung von Suchmaschinen und das eher unspezifische Surfen im Internet. Mit deutlichem Abstand folgt die Mediennutzung, hierbei am häufigsten das Lesen von Nachrichten gefolgt von der Nutzung bewegter Bilder und von Audio-/Musikdateien. Ähnlich verbreitet wie die Mediennutzung ist Online-Spielen. E-Commerce und Gestaltung eigener Medieninhalte werden dagegen nur von einer eher kleinen Minderheit genutzt. (S.7) … Nutzungsdauer bei 14-29jährigen: TV, Online, Radio gleichauf! (S.12) … Das Internet zeigt einen über den Tage recht gleichmäßigen Verlauf. (S.17) … Von den 83 Minuten der gesamten Internetnutzung entfallen 24 Minuten auf Mediennutzung, 4 Minuten hiervon auf bewegte Bilder, 7 Minuten auf Audiocontent und 13 Minuten geben die Befragten im Durchschnitt für das Lesen aktueller Nachrichten an. (S.20) … Mediennutzung Online ist zwar ein relevanter Faktor der Internetnutzung, ein sehr großer Teil der Internetnutzung ist aber Individualkommunikation und Alltagshandeln. (S.23) … Die deutlichsten Unterschiede zwischen Gesamtbevölkerung und junger Zielgruppe bei den Nutzungsmotivationen sind beim Internet feststellbar. Insgesamt sind in der jüngeren Bevölkerungsgruppe mehr Nutzungsmotive zutreffend als in der Gesamtbevölkerung. (S.27) … Das Internet wird zwar bei keinem Nutzungsmotiv am häufigsten genannt. Es hat jedoch trotz der noch nicht vollständigen Penetration einen hohen Informations- und Gebrauchswert. Gleichzeitig bedient das Internet auch die Nutzungsmotivation ‘macht Spaß’. Es eignet sich jedoch in nur sehr geringem Umfang zur Ablenkung. (S.29)”
Was ist im 2. Teil Deiner Zusammenfassung mit “Mediennutzung” gemeint? Lineare Mediennutzung? Passive Mediennutzung? Der Begriff taucht ambivalent auf (vgl. 1. Teil).
Hat mich auch verwirrt, aber noch ärgerlicher ist, dass diese Studie nicht vollständig veröffentlicht wird. (Erst später, wenn sie schon überholt ist, als Buch.)
Zu den Ergebnissen: Interessant finde ich, dass wir uns mit 10 Stunden täglicher Mediennutzung anscheinend “peak media” nähern. Eine weitere Durchdringung ist allerdings denkbar und wird stattfinden. Dass das Fernsehen als Tabernakel der Passivität weiter gehütet wird, wundert mich nicht und passt zur Aussage, dass sich das Internet kaum zur Ablenkung eignet.
Ich finde viel spannender, wie stark sich die Nutzung der unter 25jährigen abgekoppelt hat: Das sagt übrigens auch die JIM-Studie und erscheint mir insgesamt äußerst plausibel. Für Radio und Fernsehen (verstanden als: klassisches Programmfernsehen) sieht die (nahe) Zukunft meiner Meinung nach jedenfalls bitter aus. – Das Thema “Ablenkung” wird auch noch (breit) ins Netz wandern: Video und Audio werden überleben, aber on demand. Und Facebook & Co., vor allem aber Onlinespiele, würde ich sehr weitgehend der Ablenkung zuordnen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich insofern auch die gefühlten (und dann: genannten) Einstellungen ändern.
Ruß-Mohl über Medien: Wie wir [den] Außenpluralismus künftig sichern wollen, ist die Gretchenfrage; http://j.mp/d16ati
Gerrit Eicker 19:09 on 30. November 2010 Permalink |
VZlog: “Da alle durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag möglichen Optionen für uns keine Optionen sind, werden wir VZlog.de am 31. Dezember 2010 schließen. Dies bedeutet, das keine neuen Artikel erscheinen und auch kein Archiv verfügbar sein wird.”
Carta: “Die Wirkung von solch fatalistischen Trotzreaktionen wie offline genommenen Blogs sollte man nicht überschätzen: Mehr als ein Rückzug in die splendid isolation der inneren Emigration ist das nicht, die politische Wirkung dürfte überschaubar sein. … Was das Netz leistet, ist Vernetzung: Anstatt nun kollektiv aufzustampfen und die Netze zu zerreißen, sollte es darum gehen, in die zweite Runde zu gehen – und das wird nach Ratifizierung des JMStV der Rechtsweg sein. Für die eine oder andere Instanz sollte das Geld dafür doch aufzutreiben sein?”
Heise: “Mit VZlog.de zieht das erste größere Web-Angebot Konzequenzen aus den neuen Jugendschutzregelungen, die voraussichtlich im Januar in Kraft treten werden. Die Betreiber des beliebten Blogs haben angekündigt, ihr Angebot ab 1. Januar dicht zu machen… Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. … Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.”
IW: “Die Blogosphäre brodelt nicht – sie kühlt aus: Immer mehr Blogs kündigen dieser Tage an, ihren Dienst zum Jahresende und damit rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) einstellen zu wollen. … Grundsätzlich müssen Onlineinhalte auch in Zukunft nicht gekennzeichnet werden, stellt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Anbieter (FSM) auf ihrer Webseite klar. Ausnahmen gibt es dazu freilich auch.”
FSM: “Der JMStV ist als Staatsvertrag der Bundesländer am 01.04.2003 in Kraft getreten. Er bestimmt die Schutzstandards für Telemedien und Rundfunk. Den Gesetzestext finden Sie auf der Website der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK). – Voraussichtlich im Januar 2011 wird der überarbeitete JMStV in Kraft treten. Die FSM hat einen Vergleich der aktuellen Fassung mit der Neufassung, wie sie die Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Juni 2010 beschlossen hat, erstellt. … – Die amtliche Begründung zum neuen JMStV ist auf der Website der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz veröffentlicht worden.”
FSM: “Voraussichtlich am 1. Januar 2011 wird der neugefasste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf einige Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden. Die Informationen werden kontinuierlich erweitert. …
Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen? Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss. Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden. Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind. …
Ich möchte mein Angebot nicht kennzeichnen. Ist mein Angebot deswegen dann nicht mehr zugänglich? Besteht eine de-facto-Kennzeichnungspflicht? Die Klassifizierung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen ausgelesen, z.B. auf Computern, die Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert haben. Die Strenge der Filterung kann dabei von den Eltern individuell eingestellt werden. Sie können optional festlegen, dass nur gekennzeichnete Inhalte angezeigt werden. …
Ich muss also in jedem Fall selbst feststellen, ab welchem Alter mein Angebot ist? Wie soll das gehen? Der JMStV geht davon aus, dass Anbieter selbst einschätzen müssen, ab welcher Altersstufe ihr Angebot freizugeben ist. Dies gilt auch nach der derzeit geltenden Rechtslage. Hintergrund ist, dass jeder Anbieter für Inhalte, die er selbst aktiv ‘unter die Leute bringt’, verantwortlich ist. Wenn ein Anbieter also z.B. gewalthaltige Bilder frei verbreitet, dann ist er auch jugendmedienschutzrechtlich dafür verantwortlich. Dies gilt online genauso wie offline. …
Ich habe meine Webseite gekennzeichnet, vielleicht aber versehentlich mit einer falschen Altersstufe. Besteht die Gefahr, dass ich ein Bußgeld zahlen muss? Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.”
t3n: “Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet. – Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen. – Wer dagegen entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugänglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behörden Inhalte aktiver prüfen und vielleicht Sperrverfügungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung möglich macht, könnte auftauchen. Anzeichen für beides gibt es bisher noch nicht.”
Martin Seibert 20:49 on 30. November 2010 Permalink |
Danke für diese Übersicht und Darstellung.
Gerrit Eicker 18:21 on 1. December 2010 Permalink |
Hoeren/Beck: “Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit ‘ab O Jahre’ kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen. … Witzig wirds auch dann, wenn falsche Altersfreigaben UWG-mäßig gerügt werden (über §§ 3, 4 Nr. 11). Dann sitzen wir als Richter im Wettbewerbssenat und dürfen prüfen, ob eine Seite als ‘ab 6’ oder ‘ab 12 Jahren’ zu klassifizieren gewesen wäre. Wow!” (via @gedankenstuecke)
Gerrit Eicker 09:14 on 3. December 2010 Permalink |
RLP: “Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, plädiert für eine sachliche Debatte und warnt vor einer Dramatisierung der tatsächlichen Pflichten, die sich aus dem JMStV ergeben. ‘Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Blogbetreiber bereits jetzt angekündigt hat, am 1. Januar sein Angebot aus dem Netz zu nehmen’, sagte Staatsekretär Stadelmaier. … Ausserdem besteht – anders als vielfach im Netz behauptet – keine generelle Pflicht zur Alterskennzeichnung. Wer keine Inhalte anbietet, die für Kinder unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend sind, muss keine Alterskennzeichnung vornehmen oder der Sendezeitenregelung folgen. … Auch die Angst vor einer ‘Abmahnwelle’ für Blogs sei nicht begründet. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Abmahnungen nur vereinzelt und in begründeten Fällen wie bei eindeutig verbotenen Inhalten (wie z.B. extremistischer Propanganda) angewendet worden seien. Außerdem sei es ebenfalls falsch, wenn im Netz behauptet würde, dass Blogbetreiber mit einem Bußgeld bestraft werden würden, wenn sie keine Alterskennzeichnung ihrer Seiten vornehmen würden. Da es keine Pflicht zur Alterskennzeichnung gibt, kann sie auch nicht abgemahnt werden.“
Gerrit Eicker 12:39 on 15. December 2010 Permalink |
SZ: “Der geplante Staatsvertrag zur Stärkung des Jugendschutzes im Internet wird an Nordrhein-Westfalen scheitern. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihre Stellvertreterin Sylvia Löhrmann (Grüne) kündigten am Mittwoch an, dass die Regierungsfraktionen dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag am Donnerstag im NRW-Landtag nicht zustimmen würden. – Die Verantwortung für das Scheitern gaben sie aber CDU und FDP. Diese hätten den Vertrag zwar ratifiziert, als sie noch die Regierung stellten, wollten nun aber dagegen stimmen. Die rot-grüne Minderheitsregierung werde für einen Vertrag, gegen den sie ohnehin Bedenken haben, nicht ihren Kopf hinhalten, sagte Kraft.”